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Schwerpunkt-Aktion Mindestlohn: Wie Sie bei einer Kontrolle immer auf der rechtssicheren Seite sind!

Die jüngste Schwerpunktaktion des Zolls im März 2025 deckte Hunderte von möglichen Mindestlohnverstößen auf und verdeutlicht auf drastische Weise, wie schnell Auftraggeber in die Haftung geraten können. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt und wie Sie durch korrekte Dokumentation jederzeit rechtssicher agieren können.

Im März 2025 führte der Zoll in Deutschland eine groß angelegte Schwerpunktaktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns durch. In zahlreichen deutschen Städten fanden Kontrollen statt, um sicherzustellen, dass Unternehmen den gesetzlichen Mindestlohn korrekt entrichten. Diese Maßnahme unterstreicht die Notwendigkeit für Auftraggeber, die Einhaltung des Mindestlohns durch ihre Nachunternehmer zu gewährleisten und entsprechende Nachweise zu führen. Diese Aktion verdeutlicht, wie wichtig es für Auftraggeber ist, sicherzustellen, dass ihre Subunternehmer den Mindestlohn einhalten und entsprechende Nachweise vorlegen. Das Ergebnis der Schwerpunktaktion: Über 600 mutmaßliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden derzeit untersucht.

Was ist überhaupt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist der gesetzlich festgelegte Mindestbetrag, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für jede geleistete Arbeitsstunde zahlen müssen. Seit Januar 2025 beträgt der Mindestlohn in Deutschland 12,84 Euro pro Stunde. Diese Anhebung dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor unangemessener Entlohnung und der Bekämpfung von Lohnunterbietung. Insbesondere in Branchen wie dem Baugewerbe ist die strikte Einhaltung des Mindestlohns von immenser Bedeutung. Constanze Voß, Leiterin der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, betonte in einer Pressemitteilung, dass die Durchsetzung des Mindestlohns einen flächendeckenden Ansatz erfordere. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) trägt mit ihren Prüfungen und Ermittlungen täglich zur Einhaltung dieser Vorgaben bei. (Quelle: Zoll online - Pressemitteilungen - Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung des Zolls: vorläufige Gesamtergebnisse)

Die Dokumentation der Mindestlohnbescheinigung ist unerlässlich

Für Auftraggeber ist die lückenlose Dokumentation der Mindestlohnbescheinigung ihrer Subunternehmer von entscheidender Bedeutung. Dieser Nachweis stellt sicher, dass der Nachunternehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 12,84 Euro pro Stunde zahlt. Fehlt diese Bestätigung, besteht das Risiko, dass der Auftraggeber im Falle einer Zollprüfung gemäß dem Mindestlohngesetz (MiLoG) oder dem Arbeitskräfteentsendungsgesetz (AentG) für Verstöße haftbar gemacht wird. „Sollte ein Nachunternehmer den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, kann der Auftraggeber in die Haftung genommen werden“, klärt ISHAP-Experte Robert Rosak auf und fügt hinzu: „Wenn der Auftraggeber weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass der Subunternehmer den Mindestlohn nicht zahlt, drohen ihm Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro bzw. haftet der Auftraggeber für das Mindestentgelt der Auftragnehmer seiner Nachunternehmer.“

Vergessen Sie nie wieder eine Mindestlohnbescheinigung!

ISHAPCARD bietet eine praktische Lösung: Bauarbeiter können den Erhalt ihres Mindestlohns direkt auf der Baustelle bestätigen – unkompliziert über das Mobiltelefon des Baustellenverantwortlichen. Diese Bestätigung wird automatisch in Form eines Dokuments erstellt, das die Unterschrift des Arbeitnehmers enthält und direkt im Personendatensatz des Arbeitnehmers hinterlegt wird. Auf diese Weise hat der Auftraggeber jederzeit Zugriff auf eine rechtsgültige Bestätigung, dass der Arbeitnehmer den Mindestlohn erhalten hat.

Robert Rosak erläutert die Vorteile: „Mit ISHAPCARD haben Auftraggeber nicht nur eine rechtssichere Möglichkeit, die Mindestlohnbescheinigung zu verwalten, sondern sie können auch sicherstellen, dass keine Dokumente ablaufen. Das System erinnert automatisch an das Ablaufdatum der Bestätigung, sodass der Auftraggeber jederzeit sicher sein kann, dass alle Unterlagen aktuell sind. Die digitale Unterschrift des Arbeitnehmers auf der Baustelle macht die Bestätigung einfach und schnell – ohne den Aufwand von Papierdokumenten." Die Gültigkeit dieser Bestätigung ist auf einen Monat begrenzt, wodurch eine regelmäßige Aktualisierung und somit die fortlaufende Einhaltung der Nachweispflicht sichergestellt wird. Nach Ablauf dieser Frist muss der Arbeiter erneut bestätigen, dass er seinen Mindestlohn erhalten hat. Dies gewährleistet, dass das Dokument stets aktuell ist und jederzeit für Kontrollen durch den Zoll oder andere Behörden zur Verfügung steht.

Smarter Baustellenzutritt als zusätzliche Sicherheitsebene

Zusätzlich zu dieser effizienten Dokumentation ermöglicht die Integration von intelligenten Drehkreuzen die vollständige Kontrolle darüber, wer Zugang zu einem Bauvorhaben erhält. Bauarbeiter ohne gültige oder aktuelle Mindestlohnbescheinigung können den Baustellenbereich gar nicht betreten. Robert Rosak betont: „Durch die Kombination von ISHAPCARD und den intelligenten Drehkreuzen sorgen wir dafür, dass kein Arbeiter ohne gültige Mindestlohnbescheinigung Zugang zur Baustelle erhält. Diese Lösung gibt den Auftraggebern die Sicherheit, dass ihre Bauvorhaben nur mit korrekt entlohnten und registrierten Arbeitskräften durchgeführt werden, was nicht nur gesetzliche Risiken minimiert, sondern auch Vertrauen und Transparenz schafft."